Seit geraumer Zeit suchen wir für diese beiden ehrenamtlichen Institutionen in unserem Dorf noch interessierte Bürger*innen. Wir stellen Euch hier die Aufgaben von Schiedsamt und Ortsgericht vor und möchten ausdrücklich betonen, wie wichtig diese Aufgaben für unser Zusammenleben und unsere Dorfgemeinschaft sind.


Das Hessische Schiedsamt-Schlichten ist besser als Richten!

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde, wobei die Aufgaben des Schiedsamtes insbesondere in der außergerichtlichen Streitschlichtung liegen. Wahrgenommen werden diese von ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern.

Der hessische Justizminister fasst die Aufgaben wie folgt zusammen: „(…) Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen im privaten oder beruflichen Umfeld können sehr schnell eintre­ten. Die Beteiligten suchen dann oft eine gerichtliche Lösung. Derartige Konflikte müssen aber nicht immer zwingend vor einem Gericht ausgetragen werden. Nicht selten bietet hier auch das Schiedsamt eine gute Alternative. Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen in Hessen seit langem Aufgaben der Streitschlichtung wahr und sind in unserem Rechtsstaat eine bewährte Institution. Das Schlichtungsverfahren ist im Hessi­schen Schiedsamtsgesetz geregelt. Die Schiedspersonen, die es in jeder hessischen Gemeinde gibt, können bei der Befriedung von Konflikten unmittelbar vor Ort schnell, kostengünstig und kompetent Hilfestellungen geben. Mit ihrer Unterstützung können die Hintergründe der Streitigkeiten aufgeklärt, Missverständnisse ausgeräumt und die Konflikte vielfach einvernehmlich bereinigt werden.“

Für weitere Informationen steht Euch eine Info-Broschüre des Hessischen Justizministeriums zur Verfügung:

https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2023-05/230522_schiedsamt_online_0.pdf


Das Ortsgericht-Bürgernah, kompetent, kostengünstig

Grundsätzlich gibt es in jeder hessischen Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, wobei sie verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Schätzwesen ausüben. Ortsgerichte leisten somit wichtige Hilfestellungen für Bürger*innen, Behörden und Gerichte. Die Ortsgerichtsmitglieder werden zu Ehrenbeamten ernannt.

Auch hier der Verweis auf die Ausführungen des hessischen Justizministers: „Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Anders als der Name es vermuten lässt, wird in den Ortsgerichten kein Recht gespro­chen, sondern sie sind vielmehr dazu da, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden wichtige Hilfestellungen zu leisten. (…) So können Sie sich beispiels­weise bei Beglaubigungen, für die Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen und für Schätzungen an das Ortsgericht wenden. Da es in jeder hessischen Gemeinde mindestens ein Orts­gericht gibt und dieses zudem nur geringe Gebühren für seine Leistungen erhebt, sind die hessischen Ortsgerichte ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe und kostengüns­tige Verwaltung.“

Für weitere Informationen steht Euch eine Info-Broschüre des Hessischen Justizministeriums zur Verfügung:

https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2021-08/ortsgericht_flyer_internet_barrierefrei.pdf


Wir möchten nicht, dass diese Funktionen aufgrund fehlender ehrenamtlicher Mitarbeit in Hombressen entfallen!
Meldet Euch bei Interesse oder weiteren Fragen gerne bei Eurem Ortsbeirat!

Euer Ortsbeirat Hombressen!

Bei Fragen und Anregungen kontaktiert uns gerne!
Kategorien: Allgemein

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